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Funktionsverbgefüge 'in Anspruch nehmen'

Light-verb construction 'in Anspruch nehmen' (to take up / make use of)

'in Anspruch nehmen' = beanspruchen, nutzen (Zeit, Hilfe, Recht).

Struktur

Akk. + in Anspruch nehmen

Details

Wortart
Expression
Worttyp
Light-verb construction
Register
Formal

Erklärung

Was es ist: in Anspruch nehmen ist ein Funktionsverbgefüge mit der Bedeutung beanspruchen, nutzen - bezogen auf Zeit, Hilfe, Dienstleistungen oder ein Recht. Das Anspruch trägt den Inhalt; nehmen ist das Funktionsverb.

Wann man es verwendet: Es ist formell und sehr häufig in Verwaltungs- und Rechtssprache: eine Dienstleistung, ein Recht oder die Hilfe einer Person nutzen, oder beschreiben, wie viel Zeit/Mühe etwas erfordert.

Wie es gebildet wird: Das Genutzte oder Beanspruchte steht im Akkusativ, danach folgen in Anspruch und nehmen:

  • + in Anspruch + nehmen

Beispiele:

  • Die Arbeit nimmt viel Zeit in Anspruch. - The work takes up a lot of time.
  • Sie nahm rechtliche Beratung in Anspruch. - She made use of legal advice.
  • Er nimmt sein Recht auf Akteneinsicht in Anspruch. - He claims his right to inspect the files.

Häufige Fehler: Die Wendung ist fest: in Anspruch, nie zum Anspruch oder in den Anspruch. Verwechseln Sie in Anspruch nehmen (nutzen) mit dem anspruchsvoll (fordernd).

Über Funktionsverbgefüge 'in Anspruch nehmen'

'in Anspruch nehmen' = beanspruchen, nutzen (Zeit, Hilfe, Recht).

'in Anspruch nehmen' = beanspruchen/nutzen.

Achtung

Means 'to take up / make use of': 'Die Arbeit nimmt viel Zeit in Anspruch'.