Funktionsverbgefüge 'in Anspruch nehmen'
Light-verb construction 'in Anspruch nehmen' (to take up / make use of)
'in Anspruch nehmen' = beanspruchen, nutzen (Zeit, Hilfe, Recht).
Struktur
Akk. + in Anspruch nehmen
Details
- Wortart
- Expression
- Worttyp
- Light-verb construction
- Register
- Formal
Erklärung
Was es ist: in Anspruch nehmen ist ein Funktionsverbgefüge mit der Bedeutung beanspruchen, nutzen - bezogen auf Zeit, Hilfe, Dienstleistungen oder ein Recht. Das Anspruch trägt den Inhalt; nehmen ist das Funktionsverb.
Wann man es verwendet: Es ist formell und sehr häufig in Verwaltungs- und Rechtssprache: eine Dienstleistung, ein Recht oder die Hilfe einer Person nutzen, oder beschreiben, wie viel Zeit/Mühe etwas erfordert.
Wie es gebildet wird: Das Genutzte oder Beanspruchte steht im Akkusativ, danach folgen in Anspruch und nehmen:
- + in Anspruch + nehmen
Beispiele:
- Die Arbeit nimmt viel Zeit in Anspruch. - The work takes up a lot of time.
- Sie nahm rechtliche Beratung in Anspruch. - She made use of legal advice.
- Er nimmt sein Recht auf Akteneinsicht in Anspruch. - He claims his right to inspect the files.
Häufige Fehler: Die Wendung ist fest: in Anspruch, nie zum Anspruch oder in den Anspruch. Verwechseln Sie in Anspruch nehmen (nutzen) mit dem anspruchsvoll (fordernd).
Über Funktionsverbgefüge 'in Anspruch nehmen'
'in Anspruch nehmen' = beanspruchen, nutzen (Zeit, Hilfe, Recht).
'in Anspruch nehmen' = beanspruchen/nutzen.
Achtung
Means 'to take up / make use of': 'Die Arbeit nimmt viel Zeit in Anspruch'.